Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die treuhänderische Entgegennahme der Vergütungen an die Berliner Philharmoniker aus Verwertungsverträgen betreffend deren Leistungsschutzrechte, beispielsweise aufgrund von Tonträgerproduktionen; der Verwertung des beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Rechte am Namen "Berliner Philharmoniker" und am zugehörigen Logo (Pentagon und Namenszug); Auftritten im Rahmen von dienstähnlichen Sonderprojekten (Grabendienste bei Opernproduktionen und sonstige Sondertätigkeiten, z. B. 1. Mai-Konzerte) und die Verteilung an die Berliner Philharmoniker nach den hierfür festgelegten Kriterien.