Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Geschäftsführung von Gesellschaften, vornehmlich solcher Gesellschaften, deren Gegenstand die Planung und Herstellung von Film- und Fernseh- und anderen audiovisuellen Programmen und Formaten ist, sowie deren Auswertung, die Beteiligung an solchen Produktionen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte jeglicher Art einschließlich von Beratungen auf diesen Gebieten.