Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG insbesondere
1. Beratung in Steuersachen
2. Vertretung und Bearbeitung von Steuerangelegenheiten für Auftraggeber
3. Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
4. Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten
5. Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung.