Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Vertragsabschlüssen mit Telekommunikationsdienstleistern und Stromlieferanten. Ferner Reselling von Telekommunikationsdienstleistungen und die Durchführung von Telefonumfragen zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung