Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben der gastronomischen Einrichtungen, insbesondere:
- Veranstaltungen und Organisation von öffentlichen und privaten Kultur-, Theater- und Musikveranstaltungen und anderweitigen "Veranstaltungen";
- Betrieb eines Veranstaltungsservices, Cateringservices, Marketing im Bereich des
Veranstaltungsservices; Betreiben von Biergärten;
- Verpachtung/Untervermietung von gastronomischen Einrichtungen.