Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter am Sitz der Gesellschaft sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere die freiberufliche Erbringung von Leistungen der Landschaftsarchitektur und Freianlagenplanung, u. a. nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Tätigkeit auf verwandten Gebieten (wie zum Beispiel Projektentwicklung, Kosten- und Terminmanagement, Generalplanung, Wettbewerbe). Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich in dem durch die Berufsgrundsätze der Architektenkammern festgelegten Rahmen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.