Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von Beteiligungen, die Beratung von in- und ausländischen natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen aller Art, insbesondere bei der Gründung und dem Erwerb sowie der Veräußerung von Beteiligungen an jungen in- und ausländischen Technologieunternehmen, die Betreuung und Beratung der Investitionsobjekte, die Vermittlung von Beteiligungsmöglichkeiten sowie sämtliche hiermit direkt oder indirekt zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht auf dem Gebiet der Rechts- oder Steuerberatung tätig. Ausgeschlossen sind ferner Tätigkeiten gem. § 34 c GewO.