Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art im eigenen Namen sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung; die Verwaltung von eigenem Vermögen; die Entwicklung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.