Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, die Vermittlung von Veranstaltungsräumen und der Betrieb eigener Veranstaltungsörtlichkeiten. Tätigkeiten nach § 34 c GewO werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und
den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte einschließlich der Unternehmensberatung betreiben.