Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- nationaler und internationaler Vertrieb von Industriegütern aller Art und Vermietung von Kraftfahrzeugen
- Im & Export (Ankauf/Verkauf) von Spirituosen und alkoholischen Getränken jeglicher Art
- Im & Export (Ankauf/Verkauf) von Lebensmitteln jeglicher Art
- Im & Export (Ankauf/Verkauf) von Textilien inkl. anschließender Verfeinerungen (z.B. Bedruckungen) jeglicher Art
Die Gesellschaft übt keine Maklertätigkeit gem. § 34 c der Gewerbeordnung aus