Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Haus- und Wohnungswirtschaft, inbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Bedarfsartikeln zur Ausübung der Hausverwaltung und Hausbetreuung sowie die Ausführung von Hausverwaltungsleistungen durch Erbringung von Eigenverwaltung und Fremdgrundbesitzverwaltung; Tätigkeiten im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.