Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Erstellung, Erweiterung und Vertrieb von Computersoftware (inklusive Weiterverkauf von Standardsoftware), die Konzeption und Erstellung von Datenbanken mit hierfür vorgesehenen Datenbankstandardsoftwaresystemen sowie die Beratung und der Support für die Erstellung, Konzeption und Erweiterung von Computersoftware und Datenbanken. Ferner gehört zum Gegenstand des Unternehmens beratende Tätigkeit in Bezug auf Datenorganisation, EDV-Organisation, Netzwerkaufbau und Netzwerkausbau sowie die Durchführung von Schulungen zu allen genannten Aspekten.