Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken; Verwaltung, Bewirtschaftung, Instandsetzung und Modernisierung eigener Immobilien; Beratung und Betreuung beim Erwerb und Vertrieb von Immobilien und deren Bewirtschaftung sowie deren Verwaltung, ausgenommen Maklertätigkeiten; Erwerb und Verkauf von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
Betreibung von Management von Freizeitanlagen; Beratung und Betreuung von Dienstleistungs- und Serviceunternehmen; Betreibung sowie Management von Dienstleistungs- und Serviceunternehmen;
Instandsetzung und Modernisierung fremder Immobilien durch Beauffragung von Subunternehmen;
Hausmeisterservice; Fliesen-, Platten-, Mosaikleger-Arbeiten; Estrichleger-Arbeiten; Gebäudereinigung; Parkettleger-Arbeiten; Raumausstatter-Arbeiten; Holz- und Bautenschutz;
Einbau von genormten Baufertigteilen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.