Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Rechtsgeschäfte sowie die rechtliche Vertretung anderer, ausschließlich vermögensverwaltender Gesellschaften, als Geschäftsführer sowie die Haftungsübernahme, insbesondere der Friedrichstrasse 207/208 Grundstücks GmbH & Co. KG.