Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Betrieb sozialer Einrichtungen auf folgenden Gebieten:
- der ambulanten und stationären Betreuung, der Versorgung und der Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Kranken, Behinderten, sozial Beeinträchtigten, Pflegebedürftigen
- der Einrichtung von sozialen und medizinischen Betreuungs- und Beratungsstellen
- anderer Einrichtungen innerhalb dieser oder vergleichbarer Tätigkeitsbereiche sowie Betreuungsleistungen jeder Art in den sozialen Tätigkeitsfeldern