Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Reisedienstleistungen, speziell Hotelaufenthalte im Ausland, Einzel- und Gruppenflüge sowie Miet- und Wohnrechte in ausländischen Ferienanlagen der gehobenen Unterkunftskategorien;
b) die Planung und Durchführung von Bildungsinitiativen am jeweiligen Ferienort, die Vermittlung von sportlichen Coaching- oder Trainings-Seminaren, Wellnessaufenthalten sowie lokal bedeutsamen Kurmaßnahmen (soweit diese in deutschen med. Fachkreisen anerkannt sind);
c) die wirtschaftliche Unternehmensberatung bei der Errichtung von Zweigniederlassungen bundesdeutscher oder ausländischer Unternehmen in Feriengebieten, die Beratung bei Joint Ventures im Sektor Touristik und bei Beteiligungsgeschäften aller Art;
d) Vermietung und Verpachtung Gewerbe und Wohneinheiten sowie Vermietung einer Eventlocation (ohne Tätigkeiten nach dem GastG),
e) Messebau, der Erwerb und Nutzung unbebauter und bebauter Grundstücke sowie sämtliche damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehende Tätigkeiten