Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung von Holdingfunktionen, insbesondere die Gründung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens und des Vermögens anderer Gesellschaften, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.