Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Folgewirkungen von Energiesystemen, technischen Anlagen und Erzeugnissen zu untersuchen und Standortanalysen zu erstellen, Planung zum Schutz von Gesundheit und Umwelt bei Produktions-, Distributions- und Entsorgungssystemen zu betreiben, zu bewerten und zu fördern, den Realisierungsprozess technischer Vorhaben zu optimieren und Kommunikationsstrategien zur Verbesserung der Technologienakzeptanz zu entwickeln und anzuwenden, die Entwicklung von Entsorgungskonzepten für Haus- und Sonderabfälle zu unterstützen. Die Gesellschaft kann in diesen Geschäftsbereichen selbständig wissenschaftlich tätig werden.