Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Musikverlag und die Produktion, Veröffentlichung und der Vertrieb von Ton- und Bildträgern, sowie der Betrieb von und im Zusammenhang damit anfallender Geschäfte im In- und Ausland, Künstlermanagement sowie Tourneeorganisation und -durchführung.