Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, Vermietung von Maschinen und Fahrzeugen, Büroservice und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beraten, sich an solchen Unternehmen - auch als Komplementärin - beteiligen oder sie übernehmen bzw. gründen. Sie darf Zweigniederlassungen, auch im Ausland, errichten.