Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten. Geschäfte, die den Bestimmungen des § 34 c GewO unterliegen, werden für die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichen Eigentum von Wohnungseigentümern oder die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnraum Dritter durchgeführt.