Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Landschaftsarchitektenleistungen in den Leistungsphasen 1 - 9, wie sie sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben.
Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzweckes dienlich sind, und selbst ihre Verankerung im Leistungsbild der HOAI oder anderen das Berufsbild der Architekten regelnden Gesetzen finden. Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei der Berufsausübung die für diese geltenden Berufspflichten zu achten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Landschaftsarchitekten-Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder die Verwaltung oder Vertretung solcher Unternehmen zu übernehmen.