Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf eigener Immobilien sowie Verwaltung und Vermietung von eigenen Immobilien, Neubau und Umbau sowie die Sanierung eigener Immobilien, Entwicklung von Liegenschaften, soweit dazu keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, z.B. nach § 34c GewO. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland tätig.