Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Plastikkarten, wie z.B. Mitglieds-, Kunden- und Telefonkarten, Werbeartikeln, der Handel mit Büro- und Kommunikationsgeräten, deren Im- und Export sowie Grafik-und Webdesign. Des weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.