Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufstellung von Automaten verschiedener Art, insbesondere von Geldspiel und Unterhaltungsautomaten; die Durchführung von Serviceleistungen im Automatenbereich; der Einzel- und Großhandel mit Unterhaltungs- und Geldspielautomaten; die Vermietung von gewerblichen Räumen sowie die Verpachtung, der An- und Verkauf von gastronomischen Betrieben; der Betrieb von Gastronomieobjekten aller Art, der Groß- und Einzelhandel mit Getränken, Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, die An- und Verpachtung von Gastronomie- und Hotellerieobjekten, die beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art; die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen, welche im Gastronomie- und Hotelleriegewerbe tätig sind.