Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) sowie der Mitglieder der weiteren Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Familienangehörige i.S. dieses Vertrages sind Ehegatten und Lebenspartner. Ebenfalls gehören hierzu grundsätzlich sonstige Angehörige, soweit sie nicht erwerbstätig sind und vom Gewerkschaftsmitglied unterhalten werden. Diesem Personenkreis soll hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden, Kenntnis von bestimmten Produkten der Gesellschafter oder der mit diesem verbundenen Unternehmen zu erhalten. Zu diesem Zweck unterstützt die Gesellschaft ihre Gesellschafter durch Marketingmaßnahmen, Marktbeobachtungen, Marktanalysen und Beschwerdemanagement.
Die Gesellschaft koordiniert die Werbemaßnahmen der Produktgeber und stimmt diese mit den betreffenden Gewerkschaften auf die Belange des vorstehend beschriebenen Personenkreises ab. Die Gesellschaft wird nicht als Handelsvertreter oder Handelsmakler tätig.