Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Planung und Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten an und in Gebäuden sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten gemäß des Maler- und Lackiererhandwerks. Die Vermittlung von Aufträgen an Handwerksfirmen, Dienstleister und Subunternehmer (keine Tätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung), der Groß- und Einzelhandel von Malerbedarf und Malerzubehör aller Art.