Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in allen wirtschaftlichen, finanziellen sowie werbetechnischen und sonstigen Angelegenheiten einschließlich Vermögensbeteiligungen, insbesondere für Gastronomiebetriebe im weitesten Sinne im In- und Ausland, außerdem die Vermittlung von Geschäften aller Art in der Gastronomiebranche.