Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Immobilien und von Beteiligungen an Unternehmen - jeweils ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung - sowie das Erbringen von Beratungsleistungen für diese Unternehmen und von allgemeinen betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.