Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung und Vermietung von gewerblich und privat genutzten Immobilien aller Art. Geschäfte, die einer Genehmigung gem. § 34 c GewO oder einer Genehmigungspflicht nach den Vorschriften der Aufsicht über den Finanzmarkt unterliegen, darf die Gesellschaft nicht tätigen.