Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Entwicklung, Gutachten Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle von Bauvorhaben aller Art, Untersuchung bestehender Bausubstanz auf Gefahrstoffe, Katastererstellung, Arbeiten als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo), Facility-Management-Planung von der Erstehung bis zum Abriss, Planungen von höchstmöglicher technischer Gebäudeausrüstung unter Kostengesichtspunkten, Planungen von Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Eigentums, jeweils unter Ausschluss der Tätigkeiten nach §§ 34a und 34c GewO.