Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Außenhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Nahrungsergänzungsmitteln, diätischen Lebensmitteln, teil- und vollbilanzierten Diäten, Hilfsmitteln, Medizinprodukten und Kosmetika sowie deren Entwicklung; der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen des Medizin-/Gesundheitsbereichs; die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in Unternehmen des Medizin-/Gesundheitsbereichs; die Erbringung von erlaubnisfreien Dienst- und Beratungsleistungen im Medizin-/Gesundheitsbereich für Dritte.