Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
b) Tätigkeit eines Verwalters im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Mietverwaltung, d.h. Betreuung von vermieteten Objekten im Auftrag der Eigentümer sowie eigene Objekte.
c) Die Ausübung von Hausreinigungsarbeiten an und in Gebäuden nach Hausfrauenart sowie die Ausübung von Hausmeistertätigkeiten, unter Ausschluss von Handwerkstätigkeiten; die Geschäfte gemäß § 34c GewO sind ausgeschlossen.