Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Finanzanlagen und Wirtschaftsberatung ausschließlich im Rahmen des § 34c GewO; Factoring, und alle damit verbundenen Geschäfte. Ferner die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen und Wirtschaftsberatung im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung, das Factoring, die Vermittlung und der Abschluss von Versicherungsverträgen im Rahmen des § 34 d Gewerbeordnung und alle damit verbundenen Geschäfte.