Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen aller Art und jeder Rechtsform, insbesondere auf dem Gebiet der Organisation und des Personalwesens, die Erbringung von Archivierungsdienstleistungen sowie Dienstleistungen zur Erfüllung von Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten in Personalangelegenheiten. Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung bzw. dem Rechtsberatungsgesetz Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen oder vereidigten Buchprüfern vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.