Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf und die Betreuung und Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Durchführung von Beratung im Immobilien- und Unternehmensbereich sowie die Durchführung von Dienstleistungen aller Art, soweit sie nicht einer besonderen Erlaubnispflicht unterliegen. Gegenstand ist weiter die Renovierung, die Instandsetzung und die Sanierung von Immobilien, die Errichtung von Immobilien, und zwar durch Vergabe an Fremdunternehmen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.