Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Vermittlung von Immobilien; Vermittlung von geschlossenen Fonds sowie die Anlage und Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitaleinlagegesellschaften oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, wobei ausschließlich die Vermittlung zwischen Kunden und unter §§ 2 Abs. 6, 1 Nr. 8 KWG fallende Unternehmen vorgenommen wird; Vermittlung von Werbeaufträgen aller Art; Unternehmensberatung; Bauherr und Baubetreuer.