Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Know-how Transfer von Hochtechnologien sowie Handel (Im- und Export) mit/von Investitions- und Konsumgütern, insbesondere Schmuck und Lebensmittel, soweit diese nicht einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen und Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht durchgeführt.