Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, Errichten von Gebäuden zu Wohn- und Geschäftszwecken, Projektentwicklung, Vermietung und Verpachtung der vorgenannten Projekte.
Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.