Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vervielfältigung von Dokumenten und Bildern jeder Art einschließlich des Ausdruckens aus Datei bzw. die Bereitstellung von Geräten hierzu und gegebenenfalls die Weiterverarbeitung zu einem gebundenen Endprodukt, die Erzeugung und der Vertrieb von Geschenkartikeln sowie Druckerzeugnissen sowie die Erstellung von grafischen Entwurfsarbeiten, Internetdienstleistungen und nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis der Betrieb eines Cafés.