Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin. Dabei handelt es sich um eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung im Sinne von § 95 Abs.1 Satz 2 Sozialgesetzbuch V, in der Ärzte, die in das Arztregister nach § 95 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 des Sozialgesetzbuchs V eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Das Unternehmen nimmt damit an der vertragsärztlichen Versorgung teil.