Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, die sich beschäftigen mit:
- dem Ankauf und der Verwertung von Grundbesitz,
- der Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Darlehen,
- die Entwicklung und Projektierung sowie die Bebauung bzw. Modernisierung von Grundstücken und Gebäuden,
- der Haus- und Grundstücksverwaltung,
- der Baubetreuung,
- betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung.