Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist
a) die Entwicklung und Erstellung von Marketing- und Kommunikationskonzepten sowie deren Durchführung,
b) die Entwicklung und Erstellung von Sponsoring-Konzepten und deren Durchführung,
c) die Planung, Organisation, Ausführung und Überwachung von Events, Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen,
d) die Planung und Durchführung von "Below-the-line"-Marketing,
e) die Veranstaltungen von Konzerten und Kulturereignissen sowie die Organisation und Durchführung von Musik-, Sport- und künstlerischen Veranstaltungen aller Art für Dritte, einschließlich der Vermarktung an Sponsoren und deren betreuung,
f) das Testimonial (Prominenten) - Marketing.