Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch alle
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Grundstücken sowie Teilen davon und sonstigen Vermögensanlagen für eigene Rechnung sowie Vermittlung von Immobilien, Grundstücken sowie Teilen davon und Beteiligungen an Unternehmen jedweder Art für eigene Rechnung und Handel damit.