Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Leistungen auf den Gebieten der Jugendhilfe, Jugendförderung, Sportförderung, Gesundheitsförderung und Bildung. Dazu entwickelt die Gesellschaft zur Förderung ihrer Zwecke geeignete Kooperationen und übernimmt für ihre Partner Geschäftsbesorgungsaufträge.
Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch
a) ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen des SGB VIII (KJHG) § 13, § 27 ff. und § 41,
b) Sportförderung im Sinne des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz),
c) Erbringung von Leistungen der Gesundheitsförderung im Rahmen des SGB V, insbesondere des § 20 und § 27
d) Erbringung von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe im Rahmen des SGB IX, insbesondere nach § 44
e) Erbringung von Leistungen im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung nach dem Bildungsgesetz des Landes Berlin, insbesondere Jugendarbeit im Rahmen des SGB VIII § 11,
f) Förderung von Arbeit und beruflicher Weiterbildung im Sinne des SGB III.