Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veranstaltung und 0rganisation von Kongressen, Lehrgängen, Seminaren und Tagungen im Bereich des Handels sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen,
die Herstellung, Herausgabe, der Vertrieb und Verkauf von Druckerzeugnissen aus dem Bereich des Handels,
die Schaffung und Betreibung von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten im Bereich des Handels,
die Erbringung von Consulting- und Serviceleistungen, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Handels, insbesondere zur Förderung des Einzelhandels,
die Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Immobilien.
Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.