Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung, Veräußerung sowie Handel mit Immobilien und sonstigen Waren und Gegenständen, Bauträgergeschäft, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und Darlehen sowie Kapitalanlagevermittlung.