Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen (im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, im eigenen Interesse und nicht als Dienstleistung für Dritte) sowie deren Geschäftsführung.