Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie die Lieferung der erzeugten Wärme;
2. der Betrieb von Wärmeanlagen im Auftrag Dritter;
3. die Erstellung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen;
4. die Beratung und Betreuung von Grundstücks-/ Gebäudeeigentümern und -verwaltungen zur wirtschaftlichen Optimierung des Verwaltungsaufwandes;
5. die Geschäftsführung für Unternehmen, deren Geschäftszweck den vorstehenden Ziffern 1) bis 4) entspricht;
6. der Wiederverkauf von leitungsgebundenem Erdgas.