Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, der Vertrieb und die Errichtung von schlüsselfertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern durch Subunternehmer, weiterhin der Ankauf und der Verkauf von Grundstücken. Die Betätigung erfolgt unter dem Ausschluss der genehmigungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten und der
genehmigungspflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung.